Von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigter Martin Pfeiffer
Von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
Von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigter Martin Pfeiffer

Beauftragung

 

Wenn Sie für Ihre Problemstellung auf die Erfahrung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zurückgreifen wollen empfehle ich Ihnen sich mit mir in Verbindung zu setzen:

 

Kontaktaufnahme per:

 

Telefon: 06381 - 40295     
(bei Abwesenheit Anrufbeantworter der regelmäßig abgehört wird)
Mobiltelefon: 01708135733

Fax: 06381 - 70310

E-Mail: [email protected]

 

 

Bitte schildern Sie bei der Kontaktaufnahme zunächst ausführlich und möglichst umfassend Ihr Problem bzw. ihre Fragestellung. Sofern verfügbar können Sie mir auch vorhandene Unterlagen (Beweisbeschluss, Schriftverkehr, Fotos, Materialproben etc.) zusenden. Alle Unterlagen werden vertraulich behandelt. Ihre Originale erhalten Sie selbstverständlich zurück.

Deckt sich die von Ihnen angefragte Aufgabe mit meinen Bestellungsgebieten kann ich gerne für Sie tätig werden. Bin ich für Ihr Problem nicht zuständig so kann ich Ihnen zumindest Adressen von erfahrenen und kompetenten Kollegen und Kolleginnen benennen.

Im weiteren Gespräch ist dann die genaue Aufgabenstellung und der Gutachtensumfang abzuklären. Soweit möglich kann in diesem Stadium auch bereits die Zeitspanne besprochen werden, die voraussichtlich für die Gutachtenserstellung benötigt wird.

Entschließen Sie sich nach ausführlichem Vorgespräch dazu mich mit der Erstattung eines Gutachtens zu beauftragen erhalten Sie zunächst einen diesbezüglichen Sachverständigenvertrag, in dem alle für die Gutachtenserstattung wesentlichen Punkte festgehalten sind. 

Wollen Sie nach dem Vorgespräch kein Gutachten erstattet bekommen fallen bis zu diesem Zeitpunkt selbstverständlich noch keine Kosten an.

 

Hinweis

Bitte berücksichtigen Sie, dass es nicht zu den Aufgaben öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gehört Rechtsberatungen oder gar juristische Beurteilungen ihres Anliegens vorzunehmen.

Aufgabe des Sachverständigen in Streitfällen ist es lediglich Tatsachen und Fakten festzustellen, und die so gewonnenen Erkenntnisse anschließend für Dritte verständlich aufzubereiten.  

Ergibt sich nach Lage der Dinge, dass  sich eine Problemstellung nur noch schwer unstreitig lösen lässt empfehle ich mitunter zunächst noch einen Vermittlungsversuch im Wege der Mediaton durchzuführen oder eine außergerichtliche Schiedsvereinbarung zu treffen. 

Sind Sie der Ansicht, dass Ihre Interessen  bei einem Streitfall zu kurz kommen, sollten Sie in Ihre Überlegungen unbedingt einen juristischen Beistand einbeziehen. Ein versierter Anwalt oder Anwältin kann Sie beraten wie in Ihrem speziellen Fall vorzugehen ist. Möglicherweise wird man Ihnen von juristischer Seite die Durchführung eines Selbständigen Beweisverfahrens oder eine Klagererhebung empfehlen.

ÖBV-Sachverständigenbüro Martin Pfeiffer, Mauerweg 2a, 66869 Blaubach
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