Von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigter Martin Pfeiffer
Von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
Von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigter Martin Pfeiffer

Kosten

 

Für die Vergütung der von mir in meiner Eigenschaft als öbv-Sachverständiger erbrachten Leistungen ist bei gerichtlichen  Aufträgen das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. (Zur Zeit gilt das JVEG vom 01. Juli 2004 das zuletzt durch Gesetz vom 21. Dezember 2020 - Art. 6 G v. 21.12.2020 I 3229 - geändert worden ist).

 

Die Erstellung einer fundierten Expertise ist mitunter recht vielschichtig. Deswegen ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlich anfallenden Kosten für die Erstattung eines verwertbaren Gutachtens je nach Umfang und der Schwierigkeit der Aufgabenstellung von Fall zu Fall erheblich variieren können.

Meist fallen folgende Positionen an:

 

  • Vorbereitung (Aktenstudium, Einladungen zum Ortstermin, Schriftverkehr m. Beteiligten)
  • Ortsbesichtigung (Arbeitszeit vor Ort, ggfls. Fahrzeiten für An– und Abreise)
  • Konzeption und Ausarbeitung des Gutachtens
  • Schreibauslagen
  • Vervielfältigungen und Farbausdrucke
  • Fahrtkosten
  • Nebenkosten (Porto, Telefon, Verpackung etc.)


Mitunter ist es im Rahmen der Gutachtenserstattung erforderlich weitere Maßnahmen einzuleiten bzw. Dritte mit einzuschalten. Sind beispielsweise Bauteile zu öffnen muss im Vorfeld geklärt werden wer diese Arbeiten beauftragt und abrechnet. Fallen Laborkosten an, (z.B. für die Beurteilung von Bodenproben oder Analyse von Schadstoffen), wird der dafür entstandene Aufwand zum Selbstkostenpreis weitergegeben. 

Sie erhalten in jedem Fall nach Fertigstellung des Gutachtens eine nachvollziehbare prüffähige  Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Bei sehr umfangreichen Gutachten ist eventuell ein Kostenvorschuss zu leisten. Natürliche Abläufe bedingen es manchmal, dass zum Beispiel das Pflanzenwachstum über mehrere Vegetationsperioden beobachtet und dokumentiert werden muss. Insbesondere bei solch langfristigen Gutachten behalte ich mir vor Teilleistungen über Abschläge abzurechnen.

 

Sie möchten die Kosten einer außergerichtlichen Beauftragung erfahren, um Aufwand und Nutzen gegeneinander abzuwägen? Dann sprechen Sie mich darauf an. Gerne kann ich Ihnen im Vorfeld einer eventuellen Beauftragung kostenlos und unverbindlich ein auf ihre Situation abgestimmtes Angebot erstellen. 

 

ÖBV-Sachverständigenbüro Martin Pfeiffer, Mauerweg 2a, 66869 Blaubach
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